Schulhausordnung

 

 

Art. 131 Verfassung des Freistaates Bayern

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.


Damit ein respektvolles Miteinander gelingt und wir alle uns an der Schule wohl fühlen können, müssen innerhalb der Schulgemeinschaft bestimmte Regeln beachtet werden:

 


1. Vor dem Unterricht


1. Das Schulhaus ist ab 7:15 Uhr für die Schüler geöffnet. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Zwischen 7:15 Uhr und 7:45 Uhr dürfen die Kickerkästen genutzt werden. Das Schulgelände wird nicht verlassen!

2. Um 7:45 Uhr gehen alle Schüler, sofern sie wegen der Buszeiten nicht erst später kommen, zügig in die Klassenzimmer und Fachräume. Schüler, die zu Fuß gehen oder privat befördert werden, sind spätestens um 7:55 Uhr im Klassenzimmer. Die Sportgruppen treffen sich rechtzeitig in der Aula. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr.

3. Jacken, Straßenschuhe und Sporttaschen werden sachgerecht in den Garderoben verstaut.

4. Kopfbedeckungen sind im Schulgebäude abzunehmen; auf angemessene Kleidung ist zu achten.

5. Wertgegenstände, Geräte, Schlüssel und Geld sollten nicht in der Garderobe gelassen werden. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung.

6. Es besteht Hausschuhpflicht. Die Hausschuhe werden nach Unterrichtsende ordentlich in der Garderobe abgestellt.

7. Turnsachen werden zum Waschen noch vor dem erneuten Gebrauch oder spätestens am Freitag mit nach Hause genommen.

 


2. Im Unterricht


1. Jeder Schüler muss sein Unterrichtsmaterial vollständig dabei haben und es rechtzeitig bereitlegen.

2. Die Gesprächsregeln werden eingehalten. Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um.

3. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes und des ganzen Klassenzimmers verantwortlich.

4. Im Unterricht wird nicht gegessen.

5. Die Toiletten sind im Allgemeinen nicht während des Unterrichts aufzusuchen.

6. Jeder Schüler hat das Recht, im Unterricht ungestört zu lernen. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört unterrichten zu können. Verhalte dich so, dass du weder Mitschüler noch Lehrer störst!

7. Jeder Schüler ist verpflichtet

  • die Hausaufgaben vollständig und pünktlich vorzuzeigen.
  • sich auf den Unterricht vorzubereiten, zu üben und zu lernen.
  • im Unterricht mitzuarbeiten.

 

3. Bei Stundenwechsel


1. Bei Zimmerwechsel werden Klassen- und Fachräume ordentlich hinterlassen. Aus fremden Klassenzimmern wird nichts mitgenommen, fremdes Eigentum tasten wir nicht an.

2. Jeder Schüler geht zügig in den nächsten Unterrichtsraum.

3  Auf den Gängen ist es verboten zu laufen oder Lärm zu machen. Andere Klassen haben ein Recht auf ungestörten Unterricht.

 


4. In der Pause


1. Die große Pause dauert von 9:30 Uhr bis 9:45 Uhr, die kleine von 11:20 Uhr bis 11:30 Uhr.

2. Alle Schüler gehen zügig in ihre Unterrichtsräume. Der Unterricht beginnt pünktlich um 9:50 Uhr bzw. 11:30 Uhr.

3. Am Pausenverkauf stehen alle Schüler ordentlich an, es wird nicht gedrängelt.

4. Toiletten werden auf dem Weg in den Pausenhof oder auf dem Rückweg ins Klassenzimmer aufgesucht. Die Pause wird auf dem Pausenhof verbracht.

5. Bei sehr schlechtem Wetter findet die Pause nach Ankündigung in der Aula statt.

6. Schneeballwerfen ist verboten.

7. Müll ist zu vermeiden und muss ordnungsgemäß entsorgt werden.

8. Während der Pause darf das Schulgelände nicht verlassen werden.

9. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte und Ordner ist Folge zu leisten.

 


5. Nachmittagsunterricht und unterrichtsfreie Zeit


1. Bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts bleiben alle Schüler, die die Mittagspause in der Schule verbringen, unter Aufsicht in der Aula.

2. Die Gruppen des Nachmittagsunterrichts suchen den vereinbarten Treffpunkt zum festgelegten Zeitpunkt auf.

3. Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler den Schulbereich zügig. Schüler, die keinen Nachmittagsunterricht haben, halten sich nicht im Schulhaus oder auf dem Schulgelände auf.

4. Während der Mittagspause darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern verlassen werden, weil sonst der notwendige Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden kann.

5. Freistunden verbringen die Schüler ruhig in der Aula oder vor dem Verwaltungstrakt. Das Herumlaufen in den Gängen ist verboten, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden.

 


6. An der Bushaltestelle


1. Den Anordnungen der Busaufsichten ist Folge zu leisten.

2. Jeder Schüler verhält sich vorsichtig, verantwortungsvoll und rücksichtsvoll.

 


7. Allgemeines


1. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird im Unterricht und auf dem Schulgelände Deutsch gesprochen.

2. Alle Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmittel müssen sorgsam behandelt werden. Bei Sachbeschädigung haftet der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigte.

3. Rauchen, Alkoholgenuss, Verzehr von koffeinhaltigen Getränken und Konsum von Suchtmitteln ist im gesamten Schulbereich verboten. Das Kauen von Kaugummi ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände verboten.

4. Für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich sind wir alle verantwortlich. Abfall wird in die entsprechenden Behältnisse entsorgt. Auch Hygiene auf den Toiletten erfordert ein angemessenes Verhalten.

5. Unterrichtsfremde und den Unterricht störende Gegenstände sind verboten und können durch eine Lehrkraft abgenommen werden.

6. Mobiltelefone dürfen nur ausgeschaltet mitgeführt werden, sonst werden sie abgenommen. Ausnahme: Eine Lehrkraft erlaubt ausdrücklich einen wichtigen Anruf.

7. Inliner, Roller, Skateboards usw. dürfen im Schulhaus nicht benutzt werden.

8. Erkrankte Schüler müssen bis spätestens 8:00 Uhr von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat telefonisch entschuldigt werden. Sobald der Schüler wieder gesund ist, nimmt er die schriftliche Entschuldigung in die Schule mit. Bei Fehlzeiten von mehr als drei Tagen wird ein ärztliches Attest verlangt. Bei häufigen Fehlzeiten kann schon ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest verlangt werden.

 


8. Maßnahmenkatalog


Dieser Maßnahmenkatalog stellt eine Richtlinie dar.

In begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden.


Jacken, Straßenschuhe usw. im Klassenzimmer

 

Gegenstände sofort zur Garderobe bringen und Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes und der versäumten Unterrichtszeit am Nachmittag

Zu spät zum Unterricht kommen

Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes und der versäumten Unterrichtszeit am Nachmittag

Lärmen im Schulhaus

Themenbezogener Aufsatz

Benützen elektronischer Geräte (Handy, PSP, MP3-Player, Spielekonsole, …)

Mitführen unterrichtsfremder, störender und gefährlicher Gegenstände

Gegenstand wird abgenommen und eine Woche einbehalten, Abholung nur durch Erziehungsberechtigte

Weitere Konsequenzen können folgen.

Körperliche, sexuelle und verbale Gewalt

Besprechung mit Jugendsozialarbeit, weitere Maßnahmen je nach Sachlage und Vergehen, evtl. Anzeige

Schneeball werfen

Verweis

Verschmutzen, Beschmieren oder auf den Boden Werfen von Müll; Kaugummi kauen

Hilfe bei der Reinigung des Schulhauses und des Pausenhofes in der Freizeit

Beschädigung von Schuleigentum

Ersatz leisten und Ordnungsmaßnahme (Verweis)

Rauchen und Diebstahl

Gegenstand muss abgegeben werden, Eltern werden benachrichtigt, Gespräch mit Jugend- sozialarbeit, evtl. Anzeige; Maßnahmenkatalog durch Jugendsozialarbeit

Rücksichtsloses Verhalten außerhalb des Klassenzimmers

Eintrag ins Beobachtungsbuch

Pause vor dem Rektorat verbringen

Keine Hausschuhe

Ersatzschuhe tragen

Fehlende Hausaufgabe

Geeignete Konsequenzen, wie Nacharbeit, Zusatzaufgaben, Mitteilung, Verweis

Fortwährende oder wiederholte Störung im

Unterricht

Auszeit, Zusatzaufgaben und weitere geeignete Maßnahmen

Sportsachen vergessen

Angebotene Ersatzkleidung muss getragen und danach gewaschen wieder an Schule zurück gegeben werden

 

 

Diese Schulhausordnung wurde unter Befragung und Mitwirkung aller Schüler, Eltern und Lehrer der Mittelschule Theodor Heuss erstellt und ist ab Februar 2011 gültig.

 

 

Deggendorf, den 15.09.2011

 

 

gez. Robert Seif, Rektor